Hallo Frau Sander! Ich habe gehört, daß es während des Mutterschutzes besondere Kündigungsfristen gibt (aus Sicht des AN). Welche Kündigungsfrist gilt denn tatsächlich: die im Arbeitsvertrag vereinbarte oder die besonderen des Mutterschutzes? Und wenn letzteres wie genau sind diese? Danke im voraus!