Nochmal hallo Frau Bader,
hatte in meinem Beitrag noch vergessen zu fragen, ob die Sonderkündigungsfrist in der Elternzeit von 3 Monaten immer zum Monatsende gilt oder von dem Tag der Kündigung an 3 Monate?
Nochmals danke!!!
Gruß
von
Elmar77
am 28.11.2011, 23:59
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Hallo,
Wenn Sie nach Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollen (etwa weil Teilzeitarbeit in Ihrem Betrieb nicht möglich ist), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit. Das bedeutet, Sie können das Arbeitsverhältnis exakt mit dem letzten Tag der Elternzeit beenden und müssen damit eine eventuell längere (vertragliche) Kündigungsfrist nicht einhalten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2011