Hallo Frau Bader, erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.09.2010. Mein AG läßt mich einfach nicht in Ruhe. Er hat sich jetzt sachkundig gemacht und erfahren, dass er mich während der Elternzeit nicht kündigen darf. Im Okt/Nov. ist die alte Firma insolvent gegangen und es fand ein Betriebsübergang nach §613 zum 01.01.2010 statt, wo er auch mich übernehmen musste. Nu kann er mich ja in der Elternzeit nicht kündigen (sie endet am 28.10.2010) und macht dies am 29.10.2010. Nu schreibt er weiter, das der alte Vertrag nicht mehr gilt und nach dem neuen Vertrag eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt. Ist das denn rechtens? Desweitern lese ich in dem § 613 das teilweise ein Kündigungsschutz von einem Jahr besteht, wann ist das die Regel? Laut diesem § muss ich auch kein neuen Vertrag unterschreiben, d. h. ich muss notfalls vor Gericht ziehen? Ich danke Ihnen nochmals für die Beantwortung meiner vielen Fragen. Es ist sehr wichtig für mich. LG Mandy
Mitglied inaktiv - 22.09.2010, 09:09