Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, bis zur Geburt meines Kindes im Juni 2014 habe ich auf "MIDI-Job"-Basis (Gleitzonenarbeitsverhältnis) 12 Stunden/Woche gearbeitet. Bereits während meiner Elternzeit wollte meine Chefin mir kündigen, das Verfahren wurde aber zu meinen Gunsten entschieden. Nun kann ich mir aber aufgrund dieses Rechtsstreits und auch aus familiären Gründen nicht vorstellen, nach dem Ende meiner dreijährigen Elternzeit im Sommer diesen Jahres wieder in das Kleinunternehmen zurückzukehren. Deshalb möchte ich meinen Midi-Job zum Ende meiner Elternzeit kündigen. Ist es richtig, dass ich die Kündigung drei Monate vor dem Ende meiner Elternzeit tun muss? Oder muss ich eine andere Frist einhalten?   Mein Kind wurde am 20.6.2014 geboren. Auf dem Antrag auf Elternzeit, den ich unmittelbar nach der Geburt meines Kindes bei meiner Chefin eingereicht habe, steht, dass ich unter Einhaltung der 7-Wochen-Frist, die Elternzeit am 15.8.2014 antrete und dementsprechend nach einer dreijährigen Auszeit am 15.8.2017 wieder zur Verfügung stehen werde. Muss ich nun die Kündigung zum Geburtsdatum am 20.6.2017 oder zum 15.8.2017 schreiben, beziehungsweise unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 20.3.2017 oder zum 15.5.2017 abschicken? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße  Luna

von Luna_31 am 18.02.2017, 22:53



Antwort auf: Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit

Hallo, Sie müssen drei Monate vor dem dritten Geburtstag des Kindes kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2017



Antwort auf: Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit

Deine Elternzeit beginnt rechnerisch am Tag der Geburt und hat ihren letzten Tag einen Tag vor dem dritten Geburtstag. Zeiten des Mutterschutzes werden auf die Elternzeit angerechnet. Das mit August ist falsch. Entsprechend zeitnah ist die Kündigungsfrist einzuhalten! Drei Monate zum 20.6.! Selbst wenn du nicht kündigst hättest du zum 20.6. auf Arbeit zu erscheinen und dein Chef dich zu beschäftigen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 23:14



Antwort auf: Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit

Vielen Dank für die Antworten! Gehe ich denn richtig in der Annahme, dass die Kündigung spätestens am 19.3.2017 bei meiner Arbeitgeberin eintreffen muss, also drei Monate vor dem letzten Tag meiner Elternzeit am 19.6.2017? Am 20.6.2017 wäre ja der 1. Arbeitstag und auch der Geburtstag meines Kindes. Viele Grüße Luna

von Luna_31 am 20.02.2017, 15:00



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