Sehr geehrte Frau Bader, bis zur Geburt meines Kindes im Juni 2014 habe ich auf "MIDI-Job"-Basis (Gleitzonenarbeitsverhältnis) 12 Stunden/Woche gearbeitet. Bereits während meiner Elternzeit wollte meine Chefin mir kündigen, das Verfahren wurde aber zu meinen Gunsten entschieden. Nun kann ich mir aber aufgrund dieses Rechtsstreits und auch aus familiären Gründen nicht vorstellen, nach dem Ende meiner dreijährigen Elternzeit im Sommer diesen Jahres wieder in das Kleinunternehmen zurückzukehren. Deshalb möchte ich meinen Midi-Job zum Ende meiner Elternzeit kündigen. Ist es richtig, dass ich die Kündigung drei Monate vor dem Ende meiner Elternzeit tun muss? Oder muss ich eine andere Frist einhalten? Mein Kind wurde am 20.6.2014 geboren. Auf dem Antrag auf Elternzeit, den ich unmittelbar nach der Geburt meines Kindes bei meiner Chefin eingereicht habe, steht, dass ich unter Einhaltung der 7-Wochen-Frist, die Elternzeit am 15.8.2014 antrete und dementsprechend nach einer dreijährigen Auszeit am 15.8.2017 wieder zur Verfügung stehen werde. Muss ich nun die Kündigung zum Geburtsdatum am 20.6.2017 oder zum 15.8.2017 schreiben, beziehungsweise unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 20.3.2017 oder zum 15.5.2017 abschicken? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße Luna
von Luna_31 am 18.02.2017, 22:53