Liebe Frau Bader,
ich war vor der Geburt meiner zweiten Tochter in TZ. Ich habe eine zweijährige Elternzeit beantragt und diese auch genehmigt bekommen. Allerdings sieht es so aus, dass ich bereits nach einem Jahr eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen antreten kann. Ich möchte auch auf gar keinen Fall zu meinem alten AG zurückkehren. Die Elternzeit läuft noch bis 29.10.2015, der neue Job würde am 1.11.2014 beginnen. Gilt hier auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen? Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nämlich nicht.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG, Melli1707
von
Melli1707
am 24.04.2014, 13:21
Antwort auf:
Kündigungsfrist während Elternzei
Hallo,
wenn Sie zum Ende der EZ kündigen wollen, ist die Frist 3 Mo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Kündigungsfrist während Elternzei
Willst Du zu einem innerh. der EZ sich befindenden Termin kündigen, dann gilt die vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfrist.
Beispiel: EZ bis 5.12.2014
Kündigungsfrist lt. Vertrag: 2 Monate zum Monatsende.
Solange der Termin zu dem gekündigt werden sol spätestens der 30.11. ist, kann so wie im Vertrag stehend (bzw. nach Gesetz wenn nichts im Vertrag) gekündigt werden.
Wenn man genau zum Ende der EZ kündigen möchte, dann muss man 3 Monate vorher gekündigt haben.
Gruß
Désirée
von
desireekk
am 24.04.2014, 15:43
Antwort auf:
Kündigungsfrist während Elternzei
Liebe Frau Bader,
die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kenne ich. Aber ich hatte 2 Jahre EZ beantragt und auch genehmigt bekommen, werde aber bereits nach einem Jahr eine andere Stelle antreten. Und hier weiß ich nicht, ob die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt oder ob ich hier auch 3 Monate vorher kündigen muss.
LG, Melli1707
von
Melli1707
am 28.04.2014, 17:42