Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nach Erz.-urlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nach Erz.-urlaub

Sehr geehrte Frau Bader, am 27.12. endet mein Erziehungsurlaub. Nun teilte mir die Chefin mit, daß ich nicht weiter beschäfftigt werden könne. Sie müsse mich noch 14 Tage beschäfftigen und danach wäre ich gekündigt. Ist das so richtig? Ist die Kündigungsfrist wirklich nur 14 Tage? Die Firma hat nur 2 Beschäfftigte und ist in keinerlei Tarifvertrag. Freundliche Grüße Simone

Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 08:08



Antwort auf: Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nach Erz.-urlaub

Hallo, quatsch. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2003



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