Hallo, möchte nochmal konkret nachfragen: Ich habe gute 1 1/2 Jahre in meiner Firma gearbeitet, bin dann 2 Jahre in Elternzeit gegangen, insgesamt also ca. 3 1/2 Jahre Betriebszugehörigkeit. Dann gilt also nach § 622 BGB (2)eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats, heißt im Klartext wenn der 6. Februar 2008 mein erster Arbeitstag ist, kann mich mein Arbeitgeber aber erst zum 31. März 2008 kündigen, da der Februar kein ganzer Monat mehr ist und ich vorher noch Kündigungsschutz habe, sehe ich das alles richtig so? Danke nochmals!!!
Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 20:07