Hallo, mein Arbeitgeber weiß leider noch nicht, ob ich nach der Elternzeit Teilzeit bei ihm arbeiten kann. Ich möchte gern 20 Wochenstunden arbeiten und habe vor der Schwangerschaft 38 Stunden gearbeitet. Jetzt möchte ich mich auf andere Stellen bewerben. Wie ist meine Kündigungsfrist? Habe gehört, dass es eine Sonderkündigungsfrist gibt innerhalb der Elternzeit? Meine vertragliche Kündigungsfrist ist die gesetzliche. Vielen Dank! Schöne Grüße Conny Eimler
Mitglied inaktiv - 20.01.2009, 11:39