Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen momentan in einer 2 Zimmer Wohnung. Was sehr eng ist, doch mit einer 5 Monate alten Tochter noch nicht ganz so schlimm ist. Doch da einige Mängel an der Wohnung vorliegen und sich diese auch auf die Lebensqualität von unserer Tochter ausübt wollen wir so schnell wie möglich ausziehen. Doch der Mietvertrag beläuft sich noch auf 31.10.05 Können wir troz dieser Zeit vorzeitig ausziehen? Wenn wir einen Nachmieter stellen würden? Es tut mir leid, für diese Frage, da sie sich nicht direkt um Erziehungsgeld oder Mutterschaft bezieht, doch es beinträchtigt sehr unser Leben als Familie. Stimmt es, dass sie auch entgeltlich per Email eine Beratung stellen? Vielen lieben Dank Daniela K.
Mitglied inaktiv - 16.05.2005, 23:46