Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit der Befristung meines Arbeitsverhältnisses lautete die Kündigungsfrist "3 Monate zum Monatsende". Ich wurde relativ formlos in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und in dem kurzen Schreiben wurde nicht auf die Kündigungsfrist eingegangen. Können Sie mir sagen ob nun weiterhin die 3 Monate zum Monatsende für mich gelten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von Hanna-Maria am 30.09.2019, 13:57