Frage: Kündigungsfrist Wohnung

Hallo, wir (2Erw.+1Kind)haben derzeit eine 2Zi-Wohnung und planen den Kauf eines Hauses. Nun ist uns bekannt, daß in dem Objekt ein Mieter wohnt und seit Januar keine Miete mehr zahlt. Die Informationen habe ich vom Verkäufer des Hauses. Der Mieter ist mit dem Verkäufer verwandt. Zwischen den beiden besteht ein Mietvertrag. Bei der "Wohnung" handelt es sich um zwei kleine Zimmer ohne Küche und ohne Bad. Ein gesonderter Stromzähler ist auch nicht vorhanden. Der Mieter nutzt das Bad des jetzigen Eigentümers mit. Die Wohnumstände wurden bei Abschluß des damaligen Mietvertrages so akzeptiert. Der Verkäufer hat noch keine rechtlichen Schritte gegen den Mieter eingeleitet, da Verwandtschaft und sowie Verkauf geplant. Nun meine Frage: Wenn wir Eigentümer sind, müssen wir den bestehenden Mietvertrag übernehmen? Oder gibt es da ein außerordentliches Kündigungsrecht? Wie lang sind die Fristen? Und was tun, wenn der Mieter nicht ausziehen will. MfG Susl

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 23:53



Antwort auf: Kündigungsfrist Wohnung

Hallo, sorry, hier geht es nur um Fragen R-U-B. Ich kann Ihnen nur über meine E-Mail entgeltlich helfen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2005



Antwort auf: Kündigungsfrist Wohnung

O Gott, da würd`ich nur sagen: Finger weg! Bis ihr den rausgklagt hat (kann dauern!)benutzt er mindestens Euer Bad und verbraucht Euren Strom, abgesehen von der Miete, die er Euch genauso wenig wie dem bisherigen Vermieter bezahlen wird!

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 08:28



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