Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat frühestens 8 Wochen und spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit in seiner Firma beantragt, in den bestimmten Zeitraum in Elternzeit zu gehen. Falls er die Firma wechseln möchte, sind, laut Arbeitsvertrag, 4 Wochen Kündigungsfrist einzuhalten. Gilt es auch in der 2 monatigen Elternzeit? Laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)?: "Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Elternzeit unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Falls sie zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, ist nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten." Über Ihre Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Aurelia
Mitglied inaktiv - 05.04.2008, 12:27