Kündigungsfrage bei neuer Jobsuche...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrage bei neuer Jobsuche...

Hallo Fr. Bader! Also ich bin momentan mit dem 2. Kind (3 Monate) für 1 Jahr im Erziehungsurlaub. Ich strebe aber an, mir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen da ich nicht wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen möchte. Hier sind meine Fragen: 1. Wäre es möglich bei dem vorraussichtlich neuem AG stundenweise zu arbeiten (630-DM-BAsis)? 2. Brauche ich, wenn ja (bzgl. Frage 1), das Einverständnis vom Arbeitgeber? 3. Ich habe eine Kündigungszeit von 4 Wochen zum Monatsende. Ab 23.05.03 würde mein Erziehungsurlaub ablaufen. Wann frühestens könnte mich mein Arbeitgeber kündigen? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 02.09.2002, 21:15



Antwort auf: Kündigungsfrage bei neuer Jobsuche...

Liebe Susi, mit dem neuen AG darf nur ein Vertrag geschlossen werden, wenn der alte AG zustimmt. Ausserdem müssen Sie die Höchstzeiten im EU (19/39 Std) beachten. Der AG kann erst nach Ende des EU kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2002



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