Frage: kündigungsdatum in elternzeit

hallo frau bader, vielen dank erstmal für die schnelle antwort. schön das es sowas hier gibt. mit der elternzeitverlängerung hat es nicht geklappt. meine elternzeit endet am 09.05.2014. schreibe ich also in die kündigung: fristgerecht zum 31.01.2014 somit endet der arbeitsvertrag zum 30.04.2014. oder schreib ich : fristgerecht zum 08.2.2014 somit endet der vertrag zum 09.05.2014. oder bin ich jetzt ganz falsch was die daten anbelangt. ich möchte keinen tag arbeiten gehen müssen, da ich keine betreuung habe. und noch eine frage: ich bleibe weiterhin daheim,ohne irgendwelche finanzielle unterstützung.nur durch meinen mann. muss ich mich trotzdem arbeitslos melden? wegen der rentenzeiten oder der sozialversicherung? vielen dank im voraus.

von fauli86 am 14.01.2014, 10:50



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

Hallo, taggenau zum Ende der EZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2014



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

Schade, begründet er die Ablehnung ? Er hat ja keine Kosten, weiß er das? Kündigen kannst Du auch jetzt schon wenn es darauf hinausläuft. Schreibst zum Ende der Elternzet rein und bittest um schriftliche Bestätigung. Arbeitslos melden musst Du Dich nicht. Aber Dich dann bei Deinem Mann krankenversichern.

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 11:48



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

Hallo sternschnuppe, du kennst dich aber auch gut aus. Bist du die gute Fee neben Frau Bader? Er begründet es damit dass die Kolleginnen zur Zeit mehr arbeiten um mir die Stelle freizuhalten und ich sie hiermit im Stich lassen würde Wir sind privat gut befreundet daher weiss ich das dies so nicht stimmt. Er weiss das ihm keine Kosten entstehen, aber er bei einer 2. Ss wieder Mutterschaftsgeld zahlen müsste. Aber nach dem Gespräch möchte ich auch garnicht mehr zurück. Ich arbeite in einem Beruf in dem man mich sofort freigestellt hätte (Beschäftigungsverbot). Ich habe es nicht gemacht. War jeden Tag arbeiten, sogar länger als 8,5 h am Tag und hab nur einen Tag gefehlt. So bekommt man es dann gedankt. Ich bin sehr enttäuscht. Und da heisst es immer Ehrlichkeit währt am längsten. . . . . D.h. also ich kann die Kündigung jetzt schon abschicken und nur schreiben dass ich zum Ende der Elternzeit kündige + entsprechendes Datum einfügen?? Bekomme ich drei Jahre Erziehungszeit bei der Rente trotzdem angerechnet. Nur die Anwartschaft?? Danke und LG

von fauli86 am 14.01.2014, 13:03



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

Du bist schon schwanger ? Dann kündigst Du selbstverständlich nicht und gehst eben nach Ende der Elternzeit ins BV ! Sorry, aber wieso willst Du so viel Geld verschenken ? Abgesehen auch fürs Elterngeld rechnet sich das etwas, voller Mutterschutzlohn etc. So eng ist die Freundschaft für ihn ja offenbar doch nicht, also gehe den normalen rechtlichen Weg und höre auf mit Absicht auf viel Geld zu verzichten.

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 13:16



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

Er bekommt das Geld voll von der KK wieder, es hätte ihn nix gekostet die Elternzeit bis zum Mutterschutz zu verlängern. Aber wie gesagt, keine Kündigung !!! BV zum Ende der Elternzeit und dann nimmst gleich 3 Jahre fürs 2. Kind und suchst Dir in der Zeit was anderes. Wenn er Dich dann doof findet dann kannst Du ja freundlich lächeln und sagen dass es Dir imponiert hat wie er Freundschaft und Geschäft trennen kann und Dir das nun abgeguckt hast zum Wohle Deiner kleinen Familie. Er wird das doch nicht etwa persönlich nehmen ? ;-) Das sind je nachdem wie lange Du nun schwanger bist ein paar tausend Euro. Verschenk die nicht.

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 13:21



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

entschuldige, da hab ich mich falsch ausgedrückt. das mit dem bv war auf meine erste Ss bezogen,da bin ich jetzt in elternzeit.ich bin noch nicht schwanger,aber er befürchtet das ich es werde in der verlängerten elternzeit.und dann stehen mir ja wieder drei Jahre zu. das will er nicht akzeptieren.wo er ja recht hat,aber das weiss er noch nicht. aber du hast recht, genau so werde ich es machen. ich schick die Kündigung fristgerecht zum 9.5. und dann wars das. ich habe keine Chance auf das Geld,da er ja abgelehnt hat.

von fauli86 am 14.01.2014, 13:37



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

Es las sich unklar ob Du schwanger bist oder nicht. Dann schicke sie erst im Februar ab, wenn klar ist dass Du nicht schwanger bist ;-) Könnte ja noch passieren. Umschwanger jetzt und später mit Mutterschutzgeld hätte er dennoch keine Kosten gehabt. Und er kann jemanden als Schwangerschaftsvertretung einstellen bis Du wiederkommst. Freundschaft ist das nicht wirklich,wenn er Dich so hängen lässt. Finde ich.

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 13:42



Antwort auf: kündigungsdatum in elternzeit

ja mittlerweile sehe ich das genauso. leider. du sagst ich soll sie erst im Februar schicken. aber sie muss doch schon ende Januar bei ihm eingehen. wenn die elternzeit am 9.5.14 zu ende ist. ich muss doch drei Monate berücksichtigen. oder nicht?

von fauli86 am 14.01.2014, 13:45



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