Hallo Frau Bader,
habe zwei Fragen zur Kündigung im Erziehungsurlaub. Wann muss spätestens gekündigt werden, wenn die Geburt am 11.1o.01 war. Und steht mir danach falls noch keine neue Arbeit da ist auch Arbeitslosengeld zu? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus und alles Gute für das Neue Jahr.
Mitglied inaktiv - 31.12.2003, 17:38
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
WER kündigt?
N.BADER
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2004
Antwort auf:
Kündigung
Hallo Frau Bader,
Nachtrag zum Thema Kündigung. Ich will selber kündigen, da ich einen Job in der Nähe suchen will. Kann aber sein das es mit der Jobsuche nicht gleich klappt.
Danke nochmals.
Mitglied inaktiv - 03.01.2004, 14:44
Antwort auf:
Kündigung
Ich glaube es ist wie im normalen Arbeitsverhältniss, wenn du Kündigst, dann hast du drei Monate wo du kein Arbeitslosengeld bekommst, weil du gekündigt hast und nicht gekündigt wurdest. Danach bekommst du ganz normal Arbeitslosengeld. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Mitglied inaktiv - 03.01.2004, 21:22