Hallo, mich würde mal interessieren ob es reicht wenn die Kündigung ganz normal auf dem Postweg einem zugesandt wird oder dieses per Einschreiben oder gar persönlch erfolgen muss. Ich dachte immer es reicht wenn die Kündigung im eigenen Briefkasten ist. Und wann hat man Anspruch auf eine Abfindung? Gruß Verena
Mitglied inaktiv - 13.08.2003, 13:43