eine frage ich habe in Rheinlandpfalz gearbeitet, wurde dann schwanger und bin wieder in meine Heimat Sachsen-Anhalt gezogen stehe also somit noch dort im Arbeitsverhältnis möchte aber nicht mehr zurückziehen nun meine Frage kann(und wann) ich das Arbeitsverhältnis kündigen ohne eine Sperre vom Arbeitamt zu erwarten?
Mitglied inaktiv - 15.07.2003, 11:25
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
das kommt auf den Grund des Umzuges an.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2003
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
ich kann mich vage dran erinnern, daß man wegen Umzug in einen andren weit entfernten Ort nicht gesperrt werden kann. Allerdings haben die am Arbeitsamt die Regeln total geändert. Mir ist damals als ich arbeitslos gewesen bin gesagt worden.. 2 Stunden Anfahrtszeit/Abfahrtzeit (insgesamt 4 Stunden) sind durchaus zumutbar... *würg*
Fragen Sie doch einfach vorher mal nach...
LG
Heike
Mitglied inaktiv - 15.07.2003, 14:27