Hallo,
ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (bis Ende September), und möchte danach eine Teilzeitstelle oder einen 400 Euro Job annehmen. Mein bisheriger Chef (Zahnarztpraxis,also ein kleiner Betrieb), kann mich nicht als Teilzeitkraft einstellen, und ich möchte und kann nicht ganztags arbeiten. Wer muß denn nun die Kündigung aussprechen? Ich, da ich nicht als Ganztagskraft tätig sein kann, oder mein Chef, da er mich nicht als Teilzeitkraft einstellen kann?
Für Ihre Auskunft bedanke ich mich schon im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
jogi
Mitglied inaktiv - 14.07.2003, 09:59
Antwort auf:
Kündigung?
Hallo,
wieso überhaupt Kündigung?
Vielleicht können Sie im EU woanders TZ arbeiten und hinterher sieht die Situation anders aus..
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2003
Antwort auf:
Kündigung?
Hi,
ich würde Sie vom Chef aussprechen lassen, weil Du dann nicht gesperrt wirst vom Arbeitsamt...
LG
heike
Mitglied inaktiv - 14.07.2003, 13:48
Antwort auf:
Kündigung?
Hallo,
ich weiß nicht ob ich mich nicht richtig ausdrücke, oder sie mich nicht verstehen wollen. Warum bekomme ich keine klare Antwort auf meine Frage? Ich habe diese Frage schon in ähnlicer Form hier gestellt, und bekam von ihnen auch nur komische Antworten, die mit der Fragestellung nichts zu tun hatten!
jogi
Mitglied inaktiv - 15.07.2003, 07:48