Liebe Frau Bader,
Folgendes Anliegen:
Meiner Freundin, derzeit in Elternzeit, wurde eröffnet, dass das Unternehmen sie zum Ende der Elternzeit bzw. danach mit vertraglicher Frist kündigen wird. Das Unternehmen hat weniger als zehn Mitarbeiter. Ihr liegt dennoch ein Schreiben, unterschrieben vom Arbeitgeber, vor, dass sie zu dem und dem Datum wieder eingestellt werden würde mit entsprechender wöchentlicher Arbeitszeit. Kann der Arbeitgeber dies einfach so machen? Auf was hätte der Arbeitnehmer Anspruch? Sie ist seit knapp zehn Jahren im Unternehmen beschäftigt und an ihrer Stelle wurde befristet jemand eingestellt.
Danke im Voraus und viele Grüße
von
JaSt86
am 13.04.2018, 20:33
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
am ersten Tag nach der EZ kann der AG mit der gesetzlichen/ vertraglichen Frist kündigen. Einen Grund bedarf es nicht, da das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Mit einer Abfindung ist nicht zu rechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2018
Antwort auf:
Kündigung
was ist als kündigungsgrund angegeben? halte ich für schwierig das ganze. warum sollte das für den arbeitgeber von vorteil sein? also was soll das wenn sie wieder eingestellt ist? warum kann sie nicht einfach nach der elternzeit eine teilzeit machen? habt ihr den AG mal gefragt was das für einen sinn haben soll?
von
mellomania
am 13.04.2018, 20:52
Antwort auf:
Kündigung
ps.: Kann in der Elternzeit ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden oder wäre das irgendwie "nichtig"? & kann dieses vom Prokuristen bzw Vertreter unterschrieben werden?
von
JaSt86
am 13.04.2018, 21:04
Antwort auf:
Kündigung
Nach Ende ihrer EZ kann sie mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Vorher nicht. Ggf kann man erwägen gegen die Kündigung vorgehen, das hätte aber weniger mit ihrer EZ als anderen Punkten zu tun (zB dass der AG nicht einfach jemand anderen für ihre Stelle einstellen kann und sie dafür kündigen, sofern sie sich nichts hat zu Schulden kommen lassen). Vielleicht muss sie sogar dagegen klagen, das würde ich schon mal mit der Arbeitsagentur klären. Wenn sie das Kündigungsdatum weiß, kann sie sich da ja schon mal melden und nach einer neuen Stelle suchen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 13.04.2018, 21:23