Frage: Kündigung

Mein Mann ist arbeitslos und ich bin nach dem Mutterschutzurlaub wieder arbeiten gegangen. Jetzt habe ich festgestellt, das es die falsche Entscheidung war und habe bei meinem AG Elternzeit beantragt. Er verlangt jetzt von mir, das ich kündige, um zuhause bleiben zu können. Ist das in Ordnung? Muß ich mich dann arbeitslos melden? Wie sieht es mit Versicherungen aus? Und woher beziehe ich dann mein Geld, da ich ja nicht voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe? Und ich dachte, es gäbe die acht-Wochen-Frist zum beantragen der Elternzeit. Bin doch etwas geschockt. Können Sie mir helfen, bevor ich jetzt etwas falsch mache?

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 11:49



Antwort auf: Kündigung

Liebe Melanie, rechtl. haben Sie ganz klar einen Anspruch, ohne kündigen zu müssen. Entweder weiß Ihr AG das nicht oder er will Sie plump loswerden. Ich gebe aber folgendes zu bedenken: wenn Ihr Mann arbeitslos ist und Sie nun auch noch EZ beantragen, haben Sie keinerlei Verdienste. Alleine vom Kindergeld und Erziehungsgeld sowie evtl. Arbeitslosengeld von IHrem MAnn lebt és sich sicher nicht gut. Warum betreut er nicht das Kind und Sie arbeiten weiter? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2002



Antwort auf: Kündigung

Hallo! Es stehen Dir drei Jahre Elternzeit laut Gesetz zu, die der AG auch nicht verweigern darf. Die Frage ist nun was ihr angegeben habt - nimmt denn Dein Mann die vollen drei Jahre? Ihr musstet doch sicher fürs Erz.Geld einen Bogen ausfüllen und von der Firma unterschreiben lassen. Du kannst auch bei Deinem zuständigen Jugendamt nachfragen, die geben auch am Tel. Auskunft und Du kannst Deinen kompletten Fall darlegen. Aber sicher wird Frau Bader einen Tip für Dich haben. LG Nancy

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 12:21



Antwort auf: Kündigung

Hi, ich wüsste nicht, warum Du keine Elternzeit beantragen düftest. Man kann ja auch mit dem Partner wechseln, da kann der Arbeitgeber gar nichts machen, ich glaube nur, dass Du bestimmte Fristen beachten musst, also nicht von heute auf morgen gehen kannst. Aber- persönliche Frage von mir-: Wieso nehmt Ihr es nicht als einen Wink, die Arbeitslosigkeit Deines Mannes? ich meine, hier ist doch die ösung, dass er Elternzeit nimmt und Du arveitest, ideal? Er ist dann nicht arbeitslos, tut was für die Rente, kann Erziehungsgeld beantragen und hat alle Zeit der welt, sich einen neuen Job zu besorgen während Du die Familie ernährst. Sonst bliebe nur sein Arbeitslosengeld zum Leben für Euch drei plus Kindergeld und ggf. Erziehungsgeld. Benedikte

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 18:28



Antwort auf: Kündigung

Hallo, soviel ich weiss, muss man einmal verbindlich angeben, wie man sich die Elternzeit einteilen will. Das musst Du ja schon gemacht haben, sonst haettest Du doch nicht angefangen zu arbeiten, oder? Nachtraegliche Aenderungen (z.B. auch Verlaengerungen) sind NUR mit Einverstaendnis des AG moeglich. Da viele AG einverstanden sind, entsteht oft der Eindruck, man koennte beliebig "aendern" - ist aber nicht so! Gruss DUSA

Mitglied inaktiv - 12.01.2002, 08:53



Antwort auf: Kündigung

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe auch beim Versorgungsamt angerufen, die mir ebenfalls gesagt haben, das mir Elternzeit zusteht. Aber mittlerweile bin ich einfach nur froh, wenn ich von dieser Firma weg bin, denn ich fühle mich nur noch verarscht. Deswegen werde ich jetzt einfach nur kündigen und mich nicht mehr ärgern lassen. Arbeitsgericht geht mir dann doch zu weit. Ich bleibe zuhause, weil ich nicht mit der Trennung von meiner Tochter klarkomme. Mein Baby-Blues hat bis jetzt noch nicht aufgehört. Wohl oder übel muß mein Mann dann ran. Das ist aber alles schon organisiert, so daß es im Bezug auf das finanzielle keine Schwierigkeiten mehr gibt. Danke nochmals

Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 15:56



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