Hallo,
ich hätte ne frage zwegs kündigung. meine elternzeit läuft in februar 2009 ab. mein AG ist sich nicht sicher ob er mich dann auf 400 euro einstellen kann. (Hab leider nur diese wahl, mehr stunden gehen nicht). Falls er es nicht tut, muss ich dann kündigen oder muss er mich kündigen??
danke im voraus
mfg jasmin
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 20:34
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
eigentlich ist schon alles beantwortet...
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2008
Antwort auf:
Kündigung
Relativ einfach:
Nach Ende der EZ hast Dui Abnspruch auf den Arbveitsvertrag der vor der EZ galt.
Kannst Du ihn nicht erfüllen, mußt DU kündigen.
Kann der AG ihn nicht erfüllen, muss ER kündigen.
Wenn Du "nur" noch 400 EUR statt vorher sozverspfl. (VZ?) arbeiten kannst, er Dich aber VZ nehmen würde, dann mußt Du 3 Monate vor Ende der EZ zum Ende der EZ kündigen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 21:28
Antwort auf:
Kündigung
Hätte Sie nicht Anspruch auf eine TZ Stelle wenn der AG mehr als 15 MA hat und bla, bla bla????
Ja ich weiß, die Arbeitszeiten müssen nicht den Betreuungzeiten übereinstimmen, aber evtl. hätte sie Anspruch auf Abfindung...
LG
Peeka, die einen TZ Antrag einreichen würde
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 08:46
Antwort auf:
Kündigung
Hallo, danke für eure antworten. ich hab am freitag ein gespräch mit den chef, mal schauen was dabei raus kommt.
mfg jasmin
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 08:54