Hallo,
meine Frage:
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag vor meiner Schwangerschaft unterschrieben,jetzt nach zwei Jahren möchte ich wieder arbeiten gehen allerdings ist nie eine Kündigung einer seite gefallen,bin ich jetzt verpflichtet dort wieder anzufangen??
Vielen Dank im vorraus!
mfg
Mitglied inaktiv - 14.08.2008, 19:59
Antwort auf:
Kündigung!!
Hallo,
verstehe ich nicht. Sie haben ein Kind bekommen und sind in EZ gegangen? War diese denn beantragt? Oder sind Sie einfach nicht hin?
Wenn man EZ beantragt, kann man nach dem Ende wieder anfangen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2008
Antwort auf:
Kündigung!!
Hi...
also falls keine EZ beantragt wurde, meine ich zu wissen, daß dann das Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist...
EZ muß 6 oder 8 Wochen nach Geburt des Kindes eingereicht werden... wenn das nicht geschehen ist dann ...
Da bin ich aber auch mal auf eine Antwort gespannt
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 14.08.2008, 21:41