Hallo Frau Bader
Ich bin schwanger.Mein AG weiß das auch.Ich habe es ihm schriftlich gegeben.2Tage nach dem Schreiben bekam ich meine Kündigung.Das heißt alle Mitarbeiter würden gekündigt,da sich das unternehmen,wo wir als fremdfirma angestellt waren privatisiert hat.Meine Frage ist es muß ich die Kündigung annehmen oder muß sich die Firma bei der ich angestellt bin mich weiter übernehmen.
MfG
Susi
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 17:10
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
Ihre Frist ist 3 Wochen (aber ich würde mit Frist 2 Wo. nochmals schriftl. mit Einschreiben oder Boten die SS mitteilen). Sie brauchen einen RA, der klärt, was jetzt genau mit der Firma los ist. Grds. darf man Ihnen aber nur kündigen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt zustimmt. Klären Sie es dort!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2008
Antwort auf:
Kündigung
"Einfach so" kann er Dich nicht kündigen.
Du solltest sofort der Kündigung wg. Schwangerschaft widersprechen.
WENN er Dich kündigen will, muß er über die Aufsichtsbehörde (meist Gewerbeaufsichtsamt) gehen und dort eine Kündigungserlaubnis erwirken.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.07.2008, 11:04