Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich in einem Arbeitsverhältniss und bin noch bis Mai 2009 in Elternzeit.
Ich möchte aber nach der Elternzeit nicht wieder in meinem alten Betrieb anfangen.1.aus privaten Gründen(mein neuer Wohnsitz ist 300km von meiner Arbeit) 2.ist das Klima im Betrieb für mich nicht mehr aus zuhalten.
Kann ich nach der Elternzeit einfach kündigen?
Wie sieht es dann mit dem Arbeitslosengeld aus,bekomme ich dann überhaupt was? Ich hätte ja dann selbst die Arbeit gekündigt!
MfG Konny
Mitglied inaktiv - 09.06.2008, 12:29
Antwort auf:
Kündigung!
Hallo,
ob Sie gesperrt werden hängt davon ab, warum Sie umgezogen sind (zB Ehemann hat neuen Job).
Ratsam ist es , zum Ende der EZ zu kündigen (Frist 3 Mo.).
Liebe Grüsse,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2008
Antwort auf:
Kündigung!
Hi,
wenn du vor deiner Frage ein wenig im Forum gesucht hättest, hättest du schon längst eine Antwort - deine Frage kommt jede Woche wieder :)
Wenn du familienbedingt umziehst und daher deinen alten Job nicht mehr antreten kannst, solltest du zum Ende der Elternzeit aus diesem Grund kündigen. Dann gibt es auch keine Sperre beim ALG.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 09.06.2008, 14:27