Hallo Frau Bader! Meine Elternzeit endet im Feb.2008. Aufgrund meines Umzuges zum Vater meiner Kinder (300km) kann ich meine Stelle dann nicht mehr antreten. Frage: Wann muß ich die Stelle kündigen und habe ich dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Bin nicht verheiratet, 2 Kinder, lebe mit meinem Freund/Vater der Kinder zusammen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 27.09.2007, 18:19