Frage: Kündigung !

Guten Morgen, ich habe von Mai 2004 bis Mai 2007 Elternzeit. Im November 2005 bekam ich von meinem alten Arbeitgeber eine Abfindung, es enstand ein Aufhebungsvertrag. Im Dezember 2005 arbeitete ich für 4 Wochen in einer Firma die 100 km weit entfernt war. Jetzt kann ich dort nicht mehr arbeiten, da der Weg zu weit ist. WIe ist das jetzt ? ich will mich arbeitslos melden und arbeitssuchend. Muss ich jetzt in dieser Firma kündigen ? wenn ja, dann bekomme ich ja kein Arbeitslosengeld ? Oder sind 4 Wochen zu gering und somit wäre es so, als hätte ich dort nicht gearbeitet ? Ich hatte in den 4 Wochen ca. 500 euro verdient. Also gering beschäftigt. Vielen Dank für ihre Hilfe. Viel Grüße Annette

Mitglied inaktiv - 19.03.2007, 10:43



Antwort auf: Kündigung !

Hallo, das kann mit Ihren Angaben schwer sagen. Sie haben in der EZ einen neuen Vertrag mit einer weit entfernten Firma geschlossen und jetzt ist der Weg zu weit? Da stellt das AA vielleicht die Frage, warum Sie den Vertrag überhaupt geschlossen haben. Sie müssen auf jeden Fall 12 Mo am Stück (außer EZ) versicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anwartschaften für Arb I zu haben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2007



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