Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im ersten Jahr der Elternzeit (meine Tohter ist 10 Monate alt) und arbeite seit Januar wieder bei meiner alten Arbeitsstelle auf 400 Euro Basis (Minijob, 7 Stunden). Es besteht die Gefahr, dass ich entlassen werde oder der gesamte Betrieb schließt. Sie haben mir bereits geantwortet, dass ich mit Zustimmung der Behörde auch in der EZ kündbar bin. Wie ist der Kündigungsschutz wenn ich erneut schwanger bin? Ist es mit Zustimmung der Behörde dann trotzdem möglich? Und was passiert, wenn der Betrieb schließt? Ich nehme an, dann hab ich Pech? Viele Grüße und vielen Dank Esther
Mitglied inaktiv - 07.06.2006, 10:46