Meine Freundin hat vor 6 Wochen Nachwuchs bekommen. Leider hat sie es versäumt bei Ihrem Arbeitgeber Erziehungsurlaub einzureichen. Der Arbeitsgeber möchte ihr jetzt kündigen und die Stelle neu besetzten. Geht das wirklich so einfach oder kann sie etwas dagegen unternehmen?
Vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 18:34
Antwort auf:
Kündigung ?
Hallo,
dumm gelaufen. Also: Kündigungsschutz bis zu 4 Mo. nach der Geburt. Sie sollte am schlausten sofort EU nehmen, muss aber zwischendrin arbeiten gehen...
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2006
Antwort auf:
Kündigung ?
Kündigen kann der AG frühestens 4 Monate nach der Geburt.
Allerdings ist das jetzt etwas blöd...
Sie kann sofort EZ einreichen, der dann in8 Wochen (ab jetzt gerechnet) beginnen würde. Da müsste sie halt noch ein paar Wochen ( 6) arbeiten. Kündigen kann der AG wie gesagt in dieser Zeit eh nicht. Außer sie erscheint einfach nicht zur Arbeit, dann schon.
Hat sie noch alten Urlaub, den sie in dise Übergangszeit rein nhemen könnte?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 21:05
Antwort auf:
Kündigung ?
Hallo Désirée,
nein den Urlaub hat sie vor ihrem Mutterschutz genommen.
Sie arbeitet in einem kleinen Betrieb (4 Angestellte) und der Chef ist natürlich gar nicht begeistert. Er hat damit fest gerechnet, das sie dem Mutterschutz wieder arbeiten geht, weil sie ja weder angerufen noch schriftlich sich gemeldet hat.
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 21:26