Hallo, ich habe ein Baby bekommen, ich habe Elternzeit von 3 Jahren genommen. Im Februar wird mein Sohn zwei Jahre alt. Also bekomme ich auch kein Erziehungsgeld mehr. Nun möchte ich dort kündigen, weil die Arbeitsstelle auch 600km entfernt ist. Kann ich einfach kündigen? Komme ich dann beim Arbeitsamt in eine Sperrfrist rein? Wenn ja wielange kann diese sein?
Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 08:28
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
Sie können kündigen, weren dann aber gesperrt sein (es sei denn, Sie sind wegen dem Arbeitsplatzwechsel des Partners umgezogen).
Ausserdem bekommen Sie nur Leistungen vom Arbeitsamt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie müssen nachweisen, dass das Kind untergebracht ist und für Weiterbildungen auch ganztägig zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2004