Frage: Kündigung zum Quartalsende

Guten Morgen! Ich möchte meinen jetzigen Arbeitsvertrag (Festangestellte Tagesmutter) beenden. Meine Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Das wäre dann der 30.6. mein Problem ist jedoch, dass mein neuer Vertrag erst ab dem 1.8. beginnt. Ich habe somit ein finanzielles Problem, da mir ein Monatseinkommen fehlt. Mein Plan ist eigentlich mit dem Arbeitgeber zu sprechen und anzubieten bis zum 31.7 meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wie müsste ich das in der Kündigung formulieren. Da zum selben Zeitpunkt auch zwei (drei) weitere Kolleginnen kündigen werden, kann ich mir vorstellen, dass er darauf eingehen würde. Falls nicht, gibt es dann eine Härtefall Regel, dass das Arbeitsamt mir den Monat finanziert, da ich keine andere Möglichkeit habe? Vielen Dank! Lg

von Anuschka1978 am 18.02.2020, 07:03



Antwort auf: Kündigung zum Quartalsende

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2020



Antwort auf: Kündigung zum Quartalsende

Selbstverständlich kannst Du Dich für den einen Monat arbeitslos melden und wahrscheinlich auch ALG1 beziehen. Sprich mit dem Arbeitsamt und schildere Dein Dilemma. Meine Erfahrung ist, daß die auch kein Geschiss machen wegen Sperre und so, wenn man schon einen neuen Vertrag in der Tasche hat.

von Strudelteigteilchen am 18.02.2020, 07:29



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