Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubes?

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 28.4.00 geboren. Den Ganztagsarbeitsplatz bei meiner "alten Firma" habe ich noch und müsste da ja theoretisch am 28.4.03 wieder anfangen. Ich arbeite im EZU in einer anderen Firma auf 325 Euro Basis. An meinen alten Arbeitsplatz möchte ich nicht zurück...ich möchte aber auch erst so spät wie möglich kündigen, weil man/frau einfach nie weiß was kommt. Wann muss ich den alten Arbeitsplatz rechtlich spätestens kündigen??? Dank und Gruß Stephanie

Mitglied inaktiv - 26.11.2002, 17:12



Antwort auf: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubes?

Liebe Stephanie, im EU gelten die normsalen Kü-Fristen, also 4 Wo. wenn nichts anderes vereinbart ist. Zum Ende des EU gelten 3 Mo. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2002



Antwort auf: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubes?

Hallo! Du hast dann 3 Monate Kündigungsfrist mußt also Ende Januar kündigen!

Mitglied inaktiv - 27.11.2002, 11:21



Antwort auf: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubes?

Nochmal eine Nachfrage. Ich hatte irgendwie im Ohr, das man ich EZU jeden Tag ohne Fristen kündigen kann....heißt das nicht theoretisch, das ich am 27.4.03 kündigen kann?? Grüße Stephanie

Mitglied inaktiv - 27.11.2002, 14:48



Antwort auf: Kündigung zum Ende des Erziehungsurlaubes?

Hallo! Ich hab beim Antrag für Erziehungsgeld eine Broschüre mitbekommen und darin steht,daß man 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muß

Mitglied inaktiv - 27.11.2002, 20:45



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