Hallo Frau Bader,
wenn ich zum Ende der Elternzeit kündigen möchte gilt dann die Frist aus meinem Vertrag (5 Monate durch 13 Jahre Betriebszugehörigkeit) oder die 3 Monate wegen der Elternzeit.
Und kann ich Teilzeit in Elternzeit (bereits beantragt) wieder zurücknehmen? Oder verringern?
Gruß
Mainio
von
Mainio
am 11.03.2019, 13:44
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Hallo,
zum Ende der Elternzeit gelten die drei Monate.
Am besten reden Sie wegen der Verringerung bzw. Rücknahme der Teilzeit in Elternzeit mit dem Arbeitgeber. Ansonsten können Sie auch nur diese kündigen.
Dann gelten vertragliche/ gesetzliche Fristen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2019