Liebe Frau Bader,
wenn die dreimonatige Frist zur Sonderkündigung zum Ende der Elternzeit nach BEEG an einem Sonntag abläuft, der Arbeitgeber bis dahin zwei Wochen im Betriebsurlaub ist - ist eine schriftliche Kündigung in dieser Zeit dann rechtens?
Ich habe nämlich gelesen, dass der Arbeitnehmer für die fristgerechte Zustellung Sorge tragen muss.
Falls ich die Frist zur Sonderkündigung zum Ende der Elternzeit damit verpasst haben sollte - zu welchem Datum könnte ich dann frühestens kündigen? In meinem Vertrag steht nur ganz allgemein: "Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen." Ich war dort ein knappes Jahr beschäftigt.
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
von
2mami2
am 22.12.2017, 23:45
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Hallo,
der Brief muss am Ende der Frist in seinem Herrschaftsbereich liegen.
Ansosnten ist die Frist in § 622 BGB geregelt.
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Was hat der Urlaub mit der Postzustellung zu tun?
Du hast dafür Sorge zu tragen das spätestens am Tag wo die 3 Monatsfrist endet, der Brief beim AG liegt. Ob der denn dann aus dem Briefkasten holt, ist sein Ding. Einschreiben wäre dann sinnvoll zum Nachweiß.
Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 09:49