Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 28.07.2013. Wann kann ich meinen Job kündigen und bis wann muß die Kündigung beim AG sein? Eine Paragrafen-Angabe wäre schön. Vielen Dank. Schneck78

von Schneck78 am 21.05.2013, 20:26



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, § 19 BEEG: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2013



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Die Sonderkündigungsfrist zum Ende der EZ beträgt drei Monate. Die Kündigung hätte also bereits am 28.04.2013 beim AG zugestellt sein müssen. Paragraph: §19 BEEG LG Sabine

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 20:36



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Danke für die Antwort. Mir ist ein Fehler unterlaufen. Also mit richtigem Ende, ist die Kündigungsfrist: 28.04.2014?! Viele Grüße Schneck78

von Schneck78 am 21.05.2013, 20:41



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