Guten Tag Frau Bader,
ich bin die Mutter von zwei Kindern und seit 2013 in Elternzeit. Meine Elternzeit ist zum 09.11.2019 zu Ende und nun möchte ich mit dem Arbeiten wieder anfangen. Da es bei meinem jetzigen Arbeitgeber keine Möglichkeit für Teilzeit gibt (dort habe ich davor in Vollzeit gearbeitet) habe ich mich in den letzten Monaten nach einem familenfreundlicheren Job umgesehen und glücklicherweise habe ich einen neuen Job bekommen. Nun stehe ich vor der Kündigung meines aktuellen Jobs. Meine Elternzeit endet am 09.11.2019. Heißt das, dass ich in meiner Kündigung zum Ende der Elternzeit zum 09.11.2019 schreiben soll. Da ich eine Frist von drei Monaten einhalten muss, bedeutet das, dass meine Kündigung meinem jetzigen AG spätestens am 09.08.2019 vorliegen muss?
Und noch eine letzte Frage: an der neuen Arbeitstelle werde ich am 01.11.2019 anfangen. Darf ich das, obwohl meine Kündigung erst nach dem 09.11.2019 wirksam wird?
Ich bedanke mich im Voraus und freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung und Hilfe!
viele Grüße
Mitglied inaktiv - 19.07.2019, 14:57
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit durch Arbeitsnehmer
Hallo,
1. Ja
2. Eiegnetlich nein, aber das wird den alten Ag doch nicht interessieren
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2019
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit durch Arbeitsnehmer
In dem Falle würde ich mit der vertraglichen zum 30.10ten kündigen. Das geht nämlich auch.
von
Felica
am 19.07.2019, 15:08
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit durch Arbeitsnehmer
"In dem Falle würde ich mit der vertraglichen zum 30.10ten kündigen. Das geht nämlich auch"
Danke für Deine Rückmeldung und für den Rat. Ich habe davor vergessen, zu erwähnen, dass ich noch keine entgültige Bestätigung vom neuen AG habe (Papierkram), so dass ich noch nicht meinen aktuellen Job kündigen kann. Wenn ich alles mit dem neuen Job bis Ende Juli 2019 geklärt habe, könnte ich in meiner Kündigung bis zum 31.10.2019 schreiben (das wäre die ordentliche Frist von 3 Monaten zum Monatsende). Wenn ich aber erst Anfang August 2019 meine Kündigung abschicke wird diese 3-Monate-Frist nicht mehr eingehalten, ich könnte nur bis zum 09.08.2019 zu Ende der Elternzeit ordentlich kündigen (also taggenau). Sieht ihr das auch so oder hat jemand vielleicht einen anderen Rat? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 21.07.2019, 13:00