Kündigung zum Ende EZ oder zum Monatsende? Was ist möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung zum Ende EZ oder zum Monatsende? Was ist möglich?

Guten Tag, meine 3 Jahre Elternzeit enden Mitte Juni 2018. Ich würde gerne die Arbeitsstelle wechseln (aufgrund der Entfernung und KiGa Zeiten) und bin auch schon an einer neuen dran. Da kommen bald Gespräche wann ich anfangen kann/will. Ich wollte nun nachfragen welches Szenario möglich ist. 1. Kündigen zum Ende Elternzeit und 15 Tage Resturlaub von davor ausbezahlen lassen. 2. Kündigen zum 30. Juni (6 Wochen zum Quartalsende ist Frist) und nie erscheinen sondern den Resturlaub regulär nehmen. Dann hätte ich doch den Vorteil von 1/2 Monatsgehalt und dem Urlaub, oder? 3. Den Arbeitgeber bitten mich zu kündigen damit ich ALG bekomme. Aber welche Frist gilt dann? Ende EZ, 30.06. oder 30.09.? Ich stehe ständig in Kontakt zur Firma und dem Chef. Das Verhältnis ist gut. Was sich aber evtl. ändert wenn ich meine Pläne verrate. :-/ Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus

von PeppaWutz am 05.02.2018, 16:27



Antwort auf: Kündigung zum Ende EZ oder zum Monatsende? Was ist möglich?

Hallo, 1. und 2. geht, der Arbeitgeber kann aber nicht kündigen, dass Sie er tatsächlich den Vertrag nicht erfüllen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2018



Antwort auf: Kündigung zum Ende EZ oder zum Monatsende? Was ist möglich?

1.) Du kanst zum Ende der EZ (Mitte Juni) mit 3 Monaten Frist kündigen. Dann wird evtl. bestehender Urlaub asbezahlt. Theoretisch kannst Du dann vorher nirgends anfangen, es sei denn der bisherige AG genehmigt es. 2.) Du kündigst schon jetzt zum Quartalsende (entweder Ende März, ist ja noch genug Zeit, oder zu Ende Juni). Wenn Ende Juni, müsstest Du dort theoretisch ca. 2 Wochen arbeiten WENN sie dir in der zeit den Urlaub nicht gewähren können und dich als Arbeitskraft für 2 Wochen dringend brauchen (dann wird Urlaub ggf. auch ausbezahlt). 3.) Kündigen kann Dich der AG erst am ersten Tag nach der EZ, als Mitte Juni, dann mit der gültigen Frist (also zu Ende Sept.?), wobei hgier aber seinerseits ggf. noch weitere Regeln zu beachten sind, kommt also wahrscheinlich nicht in Frage. Gruss D

von desireekk am 05.02.2018, 17:14



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