Frage: Kündigung wegen Unflexibilität

Guten Tag, hab eine Frege bzgl. evtl. bevorstehender Kündigung. Ich arbeite als Krankenschwester in Teilzeit in einem Krankenhaus, nun ist ein Kind eingeschult worden und eins im Kindergarten. Da diese Einrichtungen erst um 7:30 uhr öffnen schaffe ich es nur unter größtem stress um 8:00 Uhr auf der Arbeit zu sein. Nun hat man mir eine Mündliche Frist von 3 Monaten gegeben eine Kinderbetreuung aufzutreiben um alle 3 Schichten ( Früh Spät Nacht ) zu leisten.Frühdienst beginnt um 6:00 Spätdienst um 13:00 und Nacht um 20:00 Uhr. Bin mit der Erziehung alleine. Dürfen die mich einfach so kündigen. Bin seit 2001 in diesem Haus . Und konnte bis lang die Schichten arbeiten da mein Mann Arbeitslos war. Nun geht Er aber schon um 4 aus dem Haus und kommt manchmal auch erst um 22:00 Uhr nach hause.

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 12:41



Antwort auf: Kündigung wegen Unflexibilität

Hallo, wenn im Vertrag nichts drin steht, haben Sie keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Vielleicht kann ein BR helfen? Ansonsten müssen leider Sie kündigen (wie meine Schwägerin - die arbeitet jetzt in der mobilen Krankenpflege). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2008



Antwort auf: Kündigung wegen Unflexibilität

Hi, wenn in deinem Arbeitsvertrag keine bestimmte Schicht festgeschrieben ist, kann dein AG dich nach der betrieblichen Notwendigkeit einteilen - und du musst da sein oder selbst kündigen. Wie groß ist denn das Krankenhaus? Wenn vorhanden, wende dich doch mal an den Betriebsrat oder an die Frauenbeauftragte, vielleicht kommen die zusammen mit deinem Chef zu einer familienfreundlichen Lösung. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 13:35



Antwort auf: Kündigung wegen Unflexibilität

Danke für den, Rat aber was ist BR? Und warum muss ich kündigen? Der arbeitgeber will ja nicht also muss der auch Kündigen oder ? Wenn meine arbeit weg ist bin ich auf Sozialhilfe angewiesen. Und die zahlen nicht wenn ich kündige.

Mitglied inaktiv - 03.09.2008, 12:27



Antwort auf: Kündigung wegen Unflexibilität

BR ist Betriebsrat. Du mußt kündigen - da du nicht mehr arbeiten kannst. Wieso bekommst du Sozialhilfe, wenn dein Mann arbeitet ?

Mitglied inaktiv - 03.09.2008, 20:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch evtl kündigung

Hallo, ich schreibe nun da ich hier einige Antworten über die Suchfunktion gelesen habe aber für meine Situation nicht ganz klar komme. Einmal habe ich etwas von Urlaubsanspruch gelesen. Ich habe mein erstes Kind am 20.06.2018 zur Welt gebracht und mein zweites fast genau drei Jahre später am 15.07. ich bin eine Woche bevor meine Elternzeit ...


Kündigung in EZ

Guten Tag, ich bin noch bis September in meiner Elternzeit. Aktuell überlege ich meine Stelle nicht mehr anzutreten, da der Fahrtweg zu lang und die Arbeitszeiten nicht mit der Kinderbetteuung kompatibel sind. Wenn ich mir nun in der näheren Umgebung etwas zu September oder Oktober suche, wie verhält es sich mit der Kündigung. Kündigen erst zum End...


Kündigung des Arbeitnehmers vor Geburt

Hallo, ich habe selbst zum 31.03. gekündigt und meine Frau erwartet Zwillinge zum 22.04.(wird voraussichtlich eher vorher). Ich würde gerne 3 Monate Elterngeld ab Geburt beziehen und dann eine neue Beschäftigung antreten. Ist es korrekt, dass ich Elterngeld beantragen kann und dafür die Monate 04/2023 bis 03/2024 als Grundlage herangezogen we...


Kündigung Arbeitnehmer Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln, also kündigen. Arbeitsbeginn beim neuen AG soll der 01.06.24 sein. Mein Kind wurde am 13.08.2023 geboren, die Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber habe ich wie folgt vereinbart: "Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 15.1...


Elternzeit und Kündigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit endet am 30.5. und ich würde gerne zum 31.5. kündigen. Mein neuer Vetrag ist aber noch nicht da, sodass ich ungern Ende Februar kündigen möchte. Daher meine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit in diesem Fall nicht gelten, sondern nur noch die vertragl...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...


Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...