Frage: Kündigung wegen Umzug

Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis März in Elternzeit. Wir sind im Oktober 300km weg gezogen da mein Mann eine bessere Stelle gefunden hat. Nun kann ich ja meine alte Stelle nicht mehr antreten und müsste wohl kündigen. Wenn ich aber kündige, hätte ich Recht auf Alg 1? Meine Elternzeit dauerte 18 Monate? Odee ist ein Umzug der Familie kein Grund und die Sperrfrist würde greifen? ich wollte Eigentlich im januar wieder anfangen zu arbeiten und mir einen neuen Job suchen. Dies köappt aber nicht da mein Kleiner die Eingewöhnung im Kindergarten nicht schafft. Er ist nach 2-3 Tagen durch die keime krank und das dann gleich wochenlang mit Antibiotika Gabe. Einer Verlängerung der Elternzeit muss der Arbeitgeber ja nicht zustimmen. Haben Sie einen Rat für mich? Ich bin etwas verzweifelt wie es weitergehen soll. Vielen Dank!

von schnatti25 am 07.12.2016, 09:34



Antwort auf: Kündigung wegen Umzug

Hallo, in Ihrem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit, da Sie weniger als zwei Jahre beantragt hatten. Die Verlängerung der Elternzeit könnte auch nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Krankenkasse geht. Wenn Sie sich unproblematisch auch über Ihren Mann krankenversichern können, melden Sie der Agentur für Arbeit zwar, dass Sie ohne Job sind, teilen aber gleichzeitig mit, dass Sie wegen der Betreuung des Kindes dem Arbeitsmarkt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen. Dann können Sie anteilig Arbeitslosengeld eins bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2016



Antwort auf: Kündigung wegen Umzug

Einen Anspruch auf Verlängerung hast Du nicht, da Du unter 2 Jahre genommen hast, vielleicht stimmt der AG aber auch zu. Dein Mann hat ja sicher Probezeit und die Stelle in der alten Heimat ist Dir dann weiterhin sicher. Kündigen kannst Du dann, wenn Du eine neue Anstellung hast. Finanzieren wird das keiner, wenn Du aufgrund Betreuungsmangel gar nicht arbeiten kannst. Bis das geht bist Du dann Hausfrau in Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 07.12.2016, 12:03



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