Kündigung wärend des Erziehungsurlaubes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung wärend des Erziehungsurlaubes

Hallo Ich bin im moment noch im EU und habe eine Frage. Mein Jüngster wurde am 23.5.01 geboren und ich müsste somit am 23.5.04 wieder Arbeiten. Jetzt habe ich aber ein Problem, ich habe bis dahin kein Kindergartenplatz und wollte somit entweder Kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen. Jetzt habe ich aber mich mit meiner Kollegin die auch für die Angestellten in der Praxis verantwortlich ist auf eine Kündigung meinerseits geeinigt, da ich eh die Kündigung bekommen hätte.. Jetzt meine Frage: Muss ich zum 23.5.04 kündigungen? Muss ich einen Grund angeben? Wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe, muss ich dann bis zum 23.2.04 meine Kündigung eingeschickt haben, oder kann ich dass auch schon nächste Woche machen und dann zum 23.5.04 Kündigen?? Danke für ihre Antwort Claudia

Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 13:40



Antwort auf: Kündigung wärend des Erziehungsurlaubes

HAllo, Sie können auch eher kündigen, ein grund ist nicht nötig. Sie werden aber beim AA gesperrt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2004



Antwort auf: Kündigung wärend des Erziehungsurlaubes

Mein Arbeitsvertrag wurde zum 6.7.98 geschlossen, vorher hatte ich eine 6-Monatige Probezeit. Nun habe ich aber gelesen dass in meinem Vertrag steht, "ES gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen" Was sind die Kündigungsfristen? Wann muss ich Kündigen um zum 23.5.04 Arbeitslos zu sein? Gruß und Danke Claudia

Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 13:48



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