Kündigung während oder nach Erziehungszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung während oder nach Erziehungszeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat 6 Monate Erziehungszeit hinter sich. Jetzt möchte ich meinen Anspruch nutzen. Muß meine Firma (nur noch 2 Aushilfskräfte) mich - einzige Vollzeitkraft - nach Beendigung meiner Erziehungszeit wieder einstellen? Soweit ich gehört habe, laufen die Geschäfte sehr schlecht. Hätte ich Nachteile, wenn ich nicht wieder beschäftigt werden kann?

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 17:03



Antwort auf: Kündigung während oder nach Erziehungszeit

Hallo, Sie haben grds. einen Anspruch - aber anach der EZ auch keinen Kündigungsschutz, dh Ihr AG kann mit Frist einfach so kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2005



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