Sehr geehrte Frau Bader,
ist eine Kündigung seitens d.AG während des Resturlaubes (v.vor der EZ) zulässig?
Beginnt die Kündigungsfrist mit dem Datum der ausgesprochenen Kündigung oder erst nach Ablauf des Urlaubes?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MFG Bille
Mitglied inaktiv - 03.07.2005, 14:41
Antwort auf:
Kündigung während des Resturlaubes
Hallo,
vor EZ aber in der SS? WEgen Urlaub ja, wegen SS nein.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2005
Antwort auf:
Kündigung während des Resturlaubes
Hm... sehe ich das richtig:
Du hattes MuSchu, denn Resturlaub, dann nahtlos EZ?
Wie lange Resturlaub und wann EZ mitgeteilt?
Denn: 4 Monate nach der Geburt hast Du Kündigungsschutz und auch wieder 8 Wochen vor Antrit der EZ.
Also: ich denke, Du solltest hierzu genauere Daten vorlegen :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.07.2005, 20:42
Antwort auf:
Kündigung während des Resturlaubes
Hallo Desirée,
zur Erklärung: an den MuSchu schloss sich die EZ nahtlos an,welche jetzt noch läuft (bis August 05,waren insges.2Jahre). Aus dem Jahr vor der Geburt,also 2003, habe ich noch Resturlaub (22 T.), den ich im Anschluss an die EZ nehme. Hoffe, jetzt wirds klarer.
LG
Bille
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 21:54