Sehr geehrte Frau Bader!Habe folgende Fragen:Wollte nach einem beantragten 1 Jährigem EU wieder anfangen Stundenweise zu arbeiten,bin aber jetzt darauf aufmerksam gemacht geworden das mich mein AG nicht weiterbeschäftigen kann(angeblich könnte er sich mich nicht leisten).Kann er mir so einfach kündigen?Oder erst nachdem ich die Arbeit wieder aufgenommen habe?Müsste ich mich dann Arbeitslos melden und wie sieht es dann mit dem Arbeitslosengeld aus und wie erfolgt die Berechnung,weil ich ja ein Jahr dann keine Einkünfte hatte??Wäre um Hilfe sehr dankbar.
Mitglied inaktiv - 25.08.2002, 21:46