Frage: Kündigung während der Elternzeit

Guten Tag Frau Buder, ich habe gleich mehrere Fragen auf einmal: ich habe einen Sohn der jetzt 1 Jahr und 7 Monate alt ist. Nachdem ich in 8/2003 nach der Elternzeit wieder bei meinem alten Arbeitgeber zu arbeiten angefangen hatte stellte ich fest daß ich wieder schwanger bin. Während der ganzen Schwangerschaft wurde ich ausgegrenzt und gemobbt. Da sich das Klima derart verschlecvhtert hat möchte ich nicht mehr in die Firma zurückkehren. Dazu kommt, daß mein älterer Sohn den Kindergartenanspruch verloren hat, da ich in Elternzeit bin. Er ist aber bereits seit 8/2003 in den Kindergarten gegangen. Nun möchte ich bei meinem Arbeitgeber kündigen und bei meinen Eltern im eigenen Unternehmen einen Teilzeitjob annehmen. Dadurch könnte der Anspruch auf einen Kindergartenplatz (für 3 Std. täglich) ja wieder bestehen. Kann ich in der Elternzeit kündigen? Muß ich mich arbeitslos melden oder gilt das nur als Jobwechsel? Was ist mit der Rentenversicherung und der Krankenversicherung? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Bianca S.

Mitglied inaktiv - 07.03.2004, 14:02



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit

Hallo, ich kann nicht dazu raten, im EU zu kündeigen, denn wenn sich auch an der Rente nichts ändert, haben Sie keine beitragsfreie KK mehr-nur über Familienversicherung.Sie können sich teilarbeitslos melden, aber nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen.Und das tun Sie ja nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2004



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