Hallo Frau Bader,
Ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt (bis Oktober 2020) und vor kurzem, mit Einverständnis des Arbeitgebers, die Elternzeit abgekürzt auf 2 Jahren. Im November werde ich wieder Teilzeit eingegliedert.
Nach langem überlegen, würde ich gerne eine neue Arbeitsstelle um die Ecke suchen und die alte kündigen.
Darf ich meinen Arbeitsvertrag zum ende der verkürzten Elternzeit kündigen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
von
mary895
am 16.05.2019, 20:18
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
Sie können während der Elternzeit mit der gesetzlichen bzw. vertraglichen Frist kündigen und zum Ende der Elternzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Das geht auch wenn die Elternzeit verkürzt wurde. Wichtig ist, dass Sie schriftlich kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2019
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
ich würde halt erst kündigen wenn ich was neues hätte. wenn du nix findest stehst du ohne alles da! wenn du genau aufs ende der ez kündigst, gelten drei monate kündigungsfrist, wenn du früher kündigen möchtest, gilt die vertraglich vereinbarte kündigungsfrist
von
mellomania
am 16.05.2019, 20:24
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Ich habe eine Frage dazu falls das so geht. Wenn sie vorher kündigt dann wäre aber auch ihre Elternzeit vorher schon zu Ende.
von
Julie78
am 26.08.2019, 13:16