Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet am 14.08.18. Da ich nun endlich eine Stelle in Aussicht habe, hab ich noch drei Rückfragen:
- muss ich beim Kündigungsschreiben etwas bestimmtes beachten oder reicht es zu schreiben, dass ich fristgerecht zum 14.08. während der Elternzeit kündige?
- meine neue Stelle würde am 20.08. beginnen (Montag). Muss ich mich für die 6 Tage arbeitslos melden?
- da meine Kündigung zur zweiten Jahreshälfte erfolgt, sollte ich doch Anspruch auf meine vollen Urlaubstage haben, oder?
Hoffentlich zum letzten Mal ein herzliches Dankeschön
Julali
von
Julali
am 23.04.2018, 13:12
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
1. Wichtig ist, dass Sie schriftlich kündigen und eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten
2. Ja, ich würde mich arbeitslos melden, damit sie keine Lücken im Versicherungsverlauf haben
3. Dann haben Sie Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Der es bei einer Fünftageswoche 20 Tage für das ganze Jahr. Anspruch auf den vertraglichen Urlaub haben Sie, wenn diesem Vertrag geregelt ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Bzgl. der Frist, mit der du kündigen musst innerhalb der EZ, kenne ich mich nicht aus - andere werden dir da sicher mehr zu sagen können.
Ob du dich für 6 Tage arbeitslos meldest, bleibt dir überlassen - allerdings wärest du in dieser Zeit nicht krankenversichert bzw. müsstest dich selbst versichern. Taktisch klüger wäre es daher, zum 19.8. zu kündigen und die 6 Tage mit Resturlaub zu überbrücken - dann musst du dich um nichts kümmern.
Ja, dir steht der komplette Jahresurlaub zu.
von
cube
am 23.04.2018, 14:35