Hallo Frau Bader! Ich hätte eine Frage zu den Kündigungsfristen in der Elternzeit und welche von beiden bei mir zutreffen würde. Nun zu meiner Situation: Vor der Geburt meines Sohnes habe ich auf 450€ Basis gearbeitet, meine Elternzeit habe ich bis 6.3.2019 beantragt. Aus finanziellen Gründen habe ich mit meinem AG gesprochen ob ich ab 1.5.2018 wieder auf 450€ arbeiten könnte, diesem hat er auch zugestimmt. Jetzt hätte ich ein super Jobangebot von einem anderen AG erhalten, das ich gerne annehmen möchte, habe ich nun eine Kündigungsfrist von 4 Wochen oder von 3 Monate (da ich ja ab Mai wieder bei meinen AG auf 450€ arbeiten würde (es wurde kein neuer Vertrag abgeschlossen) und ich weiß, das ich nicht die Zustimmung bekomme wo anders auf TZ zu arbeiten)? Ich würde mich über eine schnelle Antworten von Ihnen freuen! Grüße SandraF84
Mitglied inaktiv - 05.03.2018, 03:46