Frage: Kündigung während der Elternzeit

Hallo Frau Bader! Ich hätte eine Frage zu den Kündigungsfristen in der Elternzeit und welche von beiden bei mir zutreffen würde. Nun zu meiner Situation: Vor der Geburt meines Sohnes habe ich auf 450€ Basis gearbeitet, meine Elternzeit habe ich bis 6.3.2019 beantragt. Aus finanziellen Gründen habe ich mit meinem AG gesprochen ob ich ab 1.5.2018 wieder auf 450€ arbeiten könnte, diesem hat er auch zugestimmt. Jetzt hätte ich ein super Jobangebot von einem anderen AG erhalten, das ich gerne annehmen möchte, habe ich nun eine Kündigungsfrist von 4 Wochen oder von 3 Monate (da ich ja ab Mai wieder bei meinen AG auf 450€ arbeiten würde (es wurde kein neuer Vertrag abgeschlossen) und ich weiß, das ich nicht die Zustimmung bekomme wo anders auf TZ zu arbeiten)? Ich würde mich über eine schnelle Antworten von Ihnen freuen! Grüße SandraF84

Mitglied inaktiv - 05.03.2018, 03:46



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit

Hallo, wenn im Vertrag nichts anderes steht von 4 Wo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2018



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit

wie viele stunden wären das beim andren ag? wenn es nicht mehr als 30 sind würde ich gar nicht kündigen, sondern dort tz während der ez arbeiten, mit vorheriger zustimmung deines AG. denn wenn der neue job nix ist, kann immer sein, egal wie toll sich das anhört, kannst du den job wieder aufgeben und hast aber noch den alten. wenn du kündigst, ist alles weg

von mellomania am 05.03.2018, 15:02



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