Guten Tag,
ich plane gerade meine Elternzeit. Da ich mich während der Schwangerschaft ziemlich mit meinem Arbeitgeber zerstritten habe möchte ich dort nicht mehr arbeiten und aus der Elternzeit kündigen, sobald ich eine neue Stelle habe. Geplant ist ab Oktober neu zu beginnen.
Nun überlege ich, welche Zeiten ich meinem AG mitteilen sollte. Wenn ich ihm sagen würde, dass ich ab Oktober wieder komme und nichts finde, müsste ich ja zu ihm zurück.
Kann ich auch 3 Jahre beispielsweise beantragen und dann dennoch ab Oktober bei einem neuen AG beginnen? Muss das dann wieder beantragt werden?
Vielen Dank!
von
Lysithea
am 11.12.2017, 08:30
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
ich würde erst mal zwei Jahre beantragen, dann haben Sie ein Anspruch auf Verlängerung.
Dann können Sie sich umschauen und wenn Sie etwas anderes finden, können Sie mit den normalen Fristen in der Elternzeit kündigen.
Sie können aber auch zunächst in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, um zu schauen, ob es Ihnen dort gefällt, dies setzt aber voraus, dass der alte Arbeitgeber zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2017
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Du kannst drei Jahre beantragen, musst aber dann innerhalb deiner Elternzeit zu den normalen Konditionen/Fristen rechtzeitig kündigen, damit du die neue Stelle antreten kannst.
Du darfst während einer laufenden Elternzeit nicht einfach woanders anfangen zu arbeiten. Dafür brauchst du entweder das OK deines aktuellen Arbeitgebers, oder du musst wie oben erwähnt die alte Stelle rechtzeitig kündigen um die neue danach beginnen zu können.
von
Dojii
am 11.12.2017, 10:01
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
oder Du kannst Elternzeit für längere Zeit nehmen und dann, mit Genehmigung des altern Arbeitgebers, in TZ während der Elternzeit woanders arbeiten.
Wenn Du woanders in VZ einsteigen willst, musst Du rechtzeitig vorher beim alten AG kündigen.
von
zweizwerge
am 11.12.2017, 10:49