Hallo, vielleicht können Sie mir helfen. Ich habe zum 1.1. den Arbeitgeber gewechstelt, d.h. das Aufgabengebiet hat ein neuer AG übernommen und sich dabei verpflichtet die Arbeitnehmer, also auch mich für 1 Jahr mit zu übernehmen. Was passiert wenn ich in dem Jahr schwanger werde bzw. schon in Elternzeit bin? Besteht dann auch über das 1 Jahr hinaus der Kündigungsschutz in der Elternzeit oder hat der AG die Möglichkeit nach Ablauf des 1 Jahres mich zu kündigen? Danke für eure Antworten. LG
Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 07:27