Hallo Frau Bader, seit einem Jahr bin ich in Elternzeit. Jetzt habe ich wegen Geschäftsaufgabe die Kündigung meines früheren Arbeitgebers zum 1.1.2009 erhalten. Eigentlich wäre ich die drei Jahre kostenlos gesetzlich krankenversichert gewesen, doch mit der Kündigung müssen wir für die Kosten der KV selber aufkommen,habe ich nach einem Anruf bei der Versicherung erfahren. Mein Mann ist privat versichert, unsere Tochter mit mir familienversichert in der gesetzlichen KV. Jetzt können wir entweder zu meinem Mann in die Private wechseln oder den Beitrag zur gesetzlichen KV selber zahlen. In jedem Fall kommen erhebliche Kosten auf uns zu. Weshalb ist der Anspruch auf kostenlose KV während der Elternzeit an den Arbeitsplatz gebunden, da meine KV von meinem Arbeitgeber doch sowieso kein Geld mehr erhält. Ist das so rechtens? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 27.09.2008, 01:00