Hallo, meine Tochter ist im März 2005 geboren. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich bin zu meinem Freund in ein anderes Bundesland gezogen und wir möchten nun auch hier bleiben. Demnächst will ich mir einen neuen Job suchen. Kann ich während der Elternzeit kündigen? Muss ich einen Grund angeben? Welche Folgen hat das bezüglich Arbeitslosengeld? Muss ich mit Sperrzeiten trotz Familienzusammenführung rechnen? Wenn ich Arbeit habe, passt die Oma auf die Kleine aus. Reicht das als Betreuungsnachweis? Vielen Dank und ein frohes neues Jahr! Claudine
Mitglied inaktiv - 02.01.2006, 22:31